Allgemeine Geschäftsbedingungen der CV Trade AG

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, die über das Online- oder Offline Angebot der CV Trade AG mit einer natürlichen oder juristischen Person („Kunde“) abgeschlossen werden. Die CV Trade AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts aktuelle Version dieser AGB. Sie gelten für alle schriftlichen Angebote oder Vereinbarungen, die auf diese AGB verweisen.

  2. Zustimmungsvorbehalt
    Das konkrete Rechtsgeschäft mit dem Kunden bedarf jedenfalls der Zustimmung der zeichnungsberechtigten Personen der CV Trade AG. Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Abschluss eines Rechtsgeschäftes kann die CV Trade AG schriftlich erklären, nicht an das Rechtsgeschäft gebunden zu sein, ohne eine Entschädigung zu schulden.

  3. Fahrzeugeigenschaften
    Die Beschreibung der Fahrzeugeigenschaften erfolgt unter Vorbehalt von Konstruktionsänderungen. Gewährleistungen bezüglich spezifischer Eigenschaften wie Ausstattung, Farbton, Gewicht, Verbrauch, Masse, Betriebskosten usw. sind als Annäherungswerte zu verstehen. Informationen in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind ebenfalls als Annäherungswerte zu betrachten. Allfällige Abweichungen, insbesondere wenn solche auf herstellerseitige Anpassungen zurückzuführen sind, geben dem Kunden keinen Anspruch auf eine Bereitstellung der Fahrzeuge und Produkte zu den publizierten Werten. Direkt importierte Fahrzeuge können sich von durch den Generalimporteur importierten Fahrzeugen unterscheiden, insbesondere hinsichtlich Ausstattung, Motorisierung und Herstellergarantie. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der CV Trade AG haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

    Die Darstellung der Produkte im Online-Auftritt stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Die angebotenen Fahrzeuge stehen immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. 

  4. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
    Der vereinbarte Kaufpreis ist verbindlich und ändert sich nicht. Jegliche Korrekturen am Preis aufgrund von Währungsschwankungen, Inflation oder anderen externen Faktoren sind ausgeschlossen.

    Der Kunde kann während des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, gelten die auf der Rechnung enthaltenen Zahlungsfristen, üblicherweise innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. 

    Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    Bei einem vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Kauf wird CV Trade AG die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen vornehmen, sobald die persönliche Anzahlung des Kunden auf dem Bankkonto der CV Trade AG definitiv gutgeschrieben ist.

    Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Kunde durch Versäumung des Termins automatisch in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schliesst die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die CV Trade AG nicht aus.

    Ein Recht zur Verrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der CV Trade AG anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Fahrzeug und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises plus allfälliger Verzugszinsen und anderer Verpflichtungen im Eigentum der CV Trade AG. Der Kunde darf bis zur vollständigen Eigentumsübertragung keine Verfügungen mit Fahrzeugen oder anderen Produkten vornehmen, welche das Eigentumsrecht beschränken oder dessen Ausübung behindern oder verunmöglichen; insbesondere dürfen Fahrzeuge und andere Produkte bis zur vollständigen Eigentumsübertragung nicht verkauft, vermietet, verschenkt oder verpfändet werden. Die CV Trade AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

  6. Gefahrtragung
    Bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden trägt die CV Trade AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung. Nutzen und Schaden gehen am vorgesehenen ersten Übergabetermin auf den Kunden über, unabhängig davon, ob sich dieser mit der Annahme des Produkts oder mit der Zahlung in Verzug befindet.

  7. Gewährleistung / Garantie
    Gewährleistung sowie Wandelung und Minderung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht schriftlich zugesichert wurden. Der Kunde hat das Fahrzeug unmittelbar bei Empfang zu prüfen und der CV Trade AG die Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine umgehende Mitteilung, gilt das Fahrzeug als vollständig und mängelfrei. Bei einer Werksgarantie orientiert sich der Garantiebeginn nicht unbedingt am Datum der ersten Inverkehrsetzung, sondern an den Herstellerbestimmungen. CV Trade AG übernimmt keine Haftung für die Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller oder dessen Vertragspartnern. Sofern beim gekauften Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes eine Herstellergarantie besteht, kann diese vom Kunden gegenüber dem Hersteller beansprucht werden. Die Herstellergarantie unterliegt den Bestimmungen des Herstellers.

  8. Verkauf von Fahrzeugen vom Kunden an die CV Trade AG
    Verkauft der Kunde ein Fahrzeug an die CV Trade AG oder gibt er ein solches in Zahlung, erklärt er ausdrücklich, dass:

    a) er alleiniger und unbelasteter Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs ist und keine Ansprüche Dritter oder Eigentumsvorbehalte darauf bestehen;

    b) das Fahrzeug unfallfrei ist;

    c) der Kilometerstand gemäss Tacho den effektiv gefahrenen Kilometern entspricht;

    d )ihm keine verdeckten Mängel bekannt sind;

    e) er bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an die CV Trade AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung trägt und er das Fahrzeug bis zur Übergabe unterhält und pflegt.

    Sofern und soweit innert 12 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs an die CV Trade AG verdeckte Mängel am Fahrzeug entdeckt werden, kann die CV Trade AG diese Mängel geltend machen und der Kunde hat den entsprechenden Schaden zu ersetzen.

  9. Auslieferung
    Bis zur Auslieferung des Fahrzeuges ist das Angebot der CV Trade AG freibleibend. Bei einem allfälligen Zwischenverkauf beschränkt sich die Lieferpflicht der CV Trade AG auf ein typähnliches, nicht jedoch ein identisches Fahrzeug. 

    Mit Übernahme der mit einer Auslieferung verbundenen Kosten kann mit dem Kunden eine Lieferung an den vom Kunden gewählten Standort vereinbart werden. Rechte und Pflichten gehen mit der Übergabe an den Kunden über.

    Die Erfüllung behördlicher Vorschriften, wie beispielsweise die Einholung einer Typengenehmigung oder die Durchführung einer kantonalen Motorfahrzeugkontrolle für die schweizerische Zulassung, können zu von der CV Trade AG nicht beeinflussbaren Lieferverzögerungen führen. Sollte der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden können, befindet sich CV Trade AG frühestens nach dem Ablauf von acht Wochen in Verzug. Der Kunde kann CV Trade AG diesfalls eine Nachfrist von mindestens vier Wochen ansetzen. Jede Haftung von CV Trade AG aus Verzug ist ausgeschlossen.

  10. Rücktritt bei nicht vertragsgemässer Bezahlung
    Ist der Kunde mit der Annahme oder der Kaufpreiszahlung in Verzug, kann die CV Trade AG den Kunden (i) schriftlich mahnen, (ii) eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen und (iii) nach Ablauf dieser Nachfrist wahlweise (a.) schriftlich auf der Erfüllung des Kaufvertrags beharren und vom Kunden Schadenersatz wegen Verspätung verlangen; (b.) auf die Leistung/Abnahme des Kunden verzichten und vom Kunden Schadenersatz in Form einer Konventionalstrafe von 20 % des Fahrzeug- oder Produktpreises wegen Nichterfüllung, ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens, verlangen; (c.) vom Vertrag zurücktreten, wobei die CV Trade AG vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. Der Kunde anerkennt das abgeschlossene Rechtsgeschäft als Schuldanerkennung. Dem Kunden stehen im Falle eines Verzugs der CV Trade AG keine Ansprüche zu.

  11. Haftung
    Die Haftung der CV Trade AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Keinesfalls haftet die CV Trade AG für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden (iii) entgangener Gewinn und nicht realisierte Einsparungen, und (iv) Schäden aus Lieferverzug.

    Die Haftung der CV Trade AG ist überdies ausgeschlossen bei (i) einer vertragswidrigen, widerrechtlichen oder unsachgemässen Nutzung, Aufbewahrung oder Lagerung der Fahrzeuge oder Produkte, (ii) der Vornahme von Reparaturen, Abänderungen oder Anpassungen durch nicht zertifizierte Personen, (iii) die Unterlassung regelmässiger Wartungen, (iv) die Verwendung von Betriebsmitteln oder den Einsatz von Ersatz-, Zubehör- und Ladeteilen, die nicht zugelassen sind.

    Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriege, Aufruhr, Boykott, Embargo, Sabotage, Streiks, Pandemien und ähnliche Ereignisse) und bei behördlichen Anordnungen entfällt die Haftung der CV Trade AG vollständig und allfällig vereinbarte Termine werden angemessen verlängert.

  12. Personenbezogene Daten
    Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der CV Trade AG, die als integraler Bestandteil dieser AGB gilt und auf der Website der CV Trade AG jederzeit einsehbar ist. Mit der Eingabe personenbezogener Daten auf der Webseite der CV Trade AG oder der telefonischen oder elektronischen Bekanntgabe von personenbezogenen Daten anerkennt der Kunde, dass CV Trade AG ein berechtigtes Interesse hat, diese Daten im Rahmen der Vorgaben des Datenschutzrechtes zu nutzen.

  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen CV Trade AG und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen.

    Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag ist die Geschäftsadresse der CV Trade AG. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsgeschäft und nachfolgenden Geschäftsbeziehungen wird das zuständige Gericht am Domizil der CV Trade AG in Bannwil, Bern festgelegt.  

  14. Teilungültigkeit
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diesen AGB insgesamt. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine der unwirksamen oder unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken der AGB sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten.

  15. Weitere Bestimmungen
    Jegliche Zusicherungen oder Vereinbarungen, die diese AGB ergänzen, sind nur gültig, wenn sie von der CV Trade AG schriftlich bestätigt werden. Die CV Trade AG weist darauf hin, dass behördliche Vorschriften zu Lieferverzögerungen führen können, für die sie nicht haftbar ist. Mängel am Fahrzeug berechtigen nicht zur Minderung oder Wandelung des Vertrags. Bei Zustimmung zu bestimmten Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit der Weitergabe von Daten an dritte Leistungserbringer einverstanden, ohne dass die CV Trade AG inhaltliche Beratung übernimmt oder dafür haftet.